24. SEPTEMBER 2013 - Ministerieller Erlass zur Anerkennung auf unbestimmte Dauer des ÖSHZ St. Vith als Träger von sechs Notaufnahmewohnungen gelegen in 4780 St. Vith, Alter Wiesenbacher Weg 6 (Haus Raven)

Regierung der Deutschprachigen Gemeinschaft, der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales

Aufgrund von Artikel 4 bis 6 des Dekretes vom 9. Mai 1994 über Notaufnahmewohnungen, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 25. Februar 2013;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 3. Juli 2009 zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister;

Aufgrund des Antrags des ÖSHZ St. Vith vom 26. April 2013 auf Verlängerung der Anerkennung als Träger einer Notaufnahmewohnung;

Aufgrund der Inspektion der Notaufnahmewohnungen am 24. Mai 2013 und des dazu erstellten Berichtes vom 3. September 2013,

Beschließt :

Artikel 1 - Das ÖSHZ St. Vith wird als Träger von sechs Notaufnahmewohnungen gelegen in 4780 St. Vith, Alter Wiesenbacher Weg 6, (Haus Raven) (2 Studios 1. + 2. Etage, je 2 Wohnungen 1. + 2. Etage) auf...

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