5. MÄRZ 2008 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 03 des Organisationsbereichs 12 und dem Programm 02 des Organisationsbereichs 31 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008

Der Minister des Haushalts, der Finanzen und der Ausr¸stung,

Der Minister der Wirtschaft, der Besch‰ftigung, des Aussenhandels und des Erbes,

Die Ministerin der Forschung, der neuen Technologien und der ausw‰rtigen Beziehungen,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Staatsbuchf¸hrung, insbesondere des Artikels 12 in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abge‰nderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2007 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2008, insbesondere des Artikels 43;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 21. Februar 2008;

Aufgrund des am 20. Februar 2008 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeerm‰chtigungen auf die Basiszuwendungen 51.03 und 61.05 des Programms 02 und auf die Basiszuwendungen 51.03, 51.04, 81.02 und 81.03 des Programms 03 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2008 zu ¸bertragen, zur Unterst¸tzung der Forschung, Entwicklung und Innovation in der Wallonie im Rahmen der Wettbewerbspole,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungserm‰chtigungen in Hˆhe von 1.095.000 EUR und Ausgabeerm‰chtigungen in Hˆhe von 197.000 EUR vom Programm 02 des Organisationsbereichs 12 auf das Programm 03 desselben Organisationsbereichs ¸bertragen.

Art. 2 - Es werden...

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