24. OKTOBER 2008 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01 und 06 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008

Der Minister des Haushalts, der Finanzen und der Ausrüstung,

Der Minister der Wirtschaft, der Beschäftigung, des Aussenhandels und des Erbes,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2007 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008, insbesondere des Artikels 21;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2008 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008;

Aufgrund des am 8. Oktober 2008 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 51.04 des Programms 06 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um die Verpflichtungs- und Ausgabeanweisung der Akten in Sachen Investitionsprämien zu ermöglichen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 10.000.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 3.000.000 EUR vom Programm 01 des Organisationsbereichs 11 auf das Programm 06 desselben Organisationsbereichs übertragen.

Art. 2 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen...

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