3. JULI 2008 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 08, 09 und 12 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008

Der Minister des Haushalts, der Finanzen und der Ausrüstung,

Der Minister der Wirtschaft, der Beschäftigung, des Aussenhandels und des Erbes,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2007 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008, insbesondere des Artikels 46;

Aufgrund der Beschlüsse der Wallonischen Regierung vom 29. September 2005 und 19. Oktober 2005;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 33.03 des Programms 08 und auf die Basiszuwendung 31.08 des Programms 12 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um den Plan zur sozialen Inklusion durchzuführen (PST 3),

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 450.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 450.000 EUR vom Programm 09 des Organisationsbereichs 11 auf das Programm 08 desselben Organisationsbereichs übertragen.

Art. 2 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.039.000 EUR und...

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