19. JULI 2005 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01 und 03 des Organisationsbereichs 40 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2005

Der Minister des Haushalts, der Finanzen, der Ausr¸stung und des Erbes,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Staatsbuchf¸hrung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abge‰nderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2005, insbesondere des Artikels 85;

Aufgrund des am 27. Juni 2005 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel der Basiszuwendung 45.02 des Programms 04 des Organisationsbereichs 40 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2005 zu ¸bertragen, um dem Mangel an Mitteln f¸r die Basiszuwendung 01.01 des Programms 01 des Organisationsbereichs 40 abzuhelfen, die folgende Uberschrift tr‰gt: ´ R¸ckzahlungen jeglicher Art von der Verwaltung ª,

Beschliesst :

Artikel 1 - Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Hˆhe von 75.000 Euro vom Programm 04 des Organisationsbereichs 40 auf das Programm 01 des...

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