7. DEZEMBER 2005 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01, 02 und 03 des Organisationsbereichs 53 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2005

Der Minister des Haushalts, der Finanzen, der Ausr¸stung und des Erbes,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Staatsbuchf¸hrung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abge‰nderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2005, insbesondere des Artikels 36;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Juli 2005 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2005;

Aufgrund des am 5. Dezember 2005 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, Ausgabeerm‰chtigungen auf die Basiszuwendungen 14.03 und 73.02 des Programms 01 und auf die Basiszuwendung 73.19 des Programms 02 des Organisationsbereichs 53 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2005 zu ¸bertragen, um die Zahlung von Verzugszinsen zu vermeiden,

Beschliesst :

Artikel 1 - Es werden Ausgabeerm‰chtigungen in Hˆhe von 1.130.000 EUR zwischen den Programmen 01, 02 und 03 des...

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