5. DEZEMBER 2006 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01, 02, 03, 04 und 06 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2006

Der Minister des Haushalts, der Finanzen, der Ausr¸stung und des Erbes,

Die Ministerin der Gesundheit, der sozialen Massnahmen und der Chancengleichheit,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Staatsbuchf¸hrung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abge‰nderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2005 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2006;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Juli 2006 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2006, insbesondere des Artikels 8;

Aufgrund des am 20. November 2006 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendungen 33.02 und 33.05 des Programms 01, auf die Basiszuwendungen 33.05, 33.09 und 33.19 des Programms 03, auf die Basiszuwendungen 33.02, 33.65 und 33.66 des Programms 04 und auf die Basiszuwendung 41.03 des Programms 06 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2006 zu ¸bertragen, um die Indexierung der Entlohnungen zu ¸bernehmen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Hˆhe von 1743.000...

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