5. DEZEMBER 2006 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 03 und 04 des Organisationsbereichs 50 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2006

Der Minister-Pr‰sident,

Der Minister des Haushalts, der Finanzen, der Ausr¸stung und des Erbes,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Staatsbuchf¸hrung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abge‰nderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2005 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2006, insbesondere des Artikels 21;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Juli 2006 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2006;

Aufgrund des am 13. November 2006 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendungen 12.06,12.07, 12.08, 12.09 und 74.01 des Programms 03 des Organisationsbereichs 50 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2006 zu ¸bertragen, um dem Mangel an nicht aufgegliederten Mitteln abzuhelfen;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, Mittel vorheriger Jahre auf die Basiszuwendung 12.06 des Programms 03 des Organisationsbereichs 50 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2006 zu ¸bertragen, um dem Mangel an Mitteln vorheriger Jahre abzuhelfen,

Beschliessen

Artikel 1...

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