12. DEZEMBER 2007 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 03 und 06 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2007

Der Minister-Pr‰sident der Wallonischen Regierung,

Der Minister des Haushalts, der Finanzen und der Ausr¸stung,

Der Minister der inneren Angelegenheiten und des ˆffentlichen Dienstes,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Staatsbuchf¸hrung, insbesondere des Artikels 12 in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abge‰nderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 2006 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2007, insbesondere des Artikels 10;

Aufgrund des Dekrets vom 7. November 2007 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2007;

Aufgrund des am 29. November 2007 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, Verpflichtungserm‰chtigungen auf die Basiszuwendung 12.15 des Programms 03 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2007 zu ¸bertragen, um die Durchf¸hrung von neuen EDV-spezifischen Massnahmen zu ermˆglichen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungserm‰chtigungen in Hˆhe von 175.000 EUR vom Programm 06 des Organisationsbereichs 10 auf...

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