4. NOVEMBER 2008 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 04 der Organisationsbereiche 40 und 50 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008

Der Minister-Präsident,

Der Minister des Haushalts, der Finanzen und der Ausrüstung,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2007 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2008 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008;

Aufgrund des am 29. Oktober 2008 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendung 34.01 und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 72.03 des Programms 04 des Organisationsbereichs 50 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um die Zahlung von Verzugszinsen zu vermeiden,

Beschliessen:

Artikel 1. Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Höhe von 3.096.000 Euro vom Programm 02 des Organisationsbereichs 40 auf das Programm 04 des Organisationsbereichs 50 übertragen.

Es werden Ausgabeermächtigungen in Höhe von 340.000 EUR vom Programm 04 des Organisationsbereichs 50 auf das Programm 04 desselben...

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