20. OKTOBER 2008 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01, 02, 03 und 06 der Organisationsbereiche 11, 12, 31 und 54 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008

Der Minister-Präsident,

Der Minister des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung,

Der Minister des Haushalts, der Finanzen und der Ausrüstung,

Der Minister der Wirtschaft, der Beschäftigung, des Aussenhandels und des Erbes,

Die Ministerin der Forschung, der neuen Technologien und der auswärtigen Beziehungen,

Der Minister der Landwirtschaft, der ländlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2007 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008, insbesondere des Artikels 43;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2008 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 18. September 2008;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendungen 51.03 und 61.05 des Programms 02 und auf die Basiszuwendungen 51.03 und 81.02 des Programms 03 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um die letzten Projekte, die über ein Label verfügen, zu bearbeiten;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 31.02 des Programms 01 des Organisationsbereichs 54 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um das Programm in Bezug auf die interregionale Mobilität einzuleiten;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 51.11 des Programms 06, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 51.09 des Programms 01 und Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 51.07 des Programms 03 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um die Akten zu behandeln, die im Rahmen der Erhöhung der Sätze der Beihilfen für die Strukturen zur Aufnahme von Wirtschaftsaktivitäten und der Gesetze für den Wirtschaftsaufschwung betreffend Grossbetriebe und KMB auserwählt worden sind;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die...

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