18. FEBRUAR 2008 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01, 03, 05 und 06 der Organisationsbereiche 10, 14 und 50 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008

Der Minister-Pr‰sident,

Der Minister des Haushalts, der Finanzen und der Ausr¸stung,

Der Minister der inneren Angelegenheiten und des ˆffentlichen Dienstes,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Staatsbuchf¸hrung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abge‰nderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2007 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2008, insbesondere des Artikels 9;

Aufgrund des am 28. Januar 2008 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeerm‰chtigungen auf die Basiszuwendung 12.15 des Programms 03 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2008 zu ¸bertragen, um neue Projekte im EDV-Bereich zu ermˆglichen;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendung 12.12 des Programms 03 des Organisationsbereichs 10 und auf die Basiszuwendung 12.12 des Programms 06 des Organisationsbereichs 50 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2008 zu ¸bertragen, um neue Projekte im EDV-Bereich zu ermˆgichen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungserm‰chtigungen in Hˆhe von 283.000 EUR und Ausgabeerm‰chtigungen in Hˆhe von 283.000 EUR vom Programm 01 des Organisationsbereichs 14 auf das Programm 03 des Organisationsbereichs 10 ¸bertragen.

Art. 2 - Es werden nicht aufgegliederte Mittel in Hˆhe von...

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