5. DEZEMBER 2006 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 03, 04 und 06 der Organisationsbereiche 50, 51, 52 und 53 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2006

Der Minister-Pr‰sident,

Der Minister des Haushalts, der Finanzen, der Ausr¸stung und des Erbes,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Staatsbuchf¸hrung, insbesondere des Artikels 12 in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abge‰nderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2005 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2006, insbesondere des Artikels 12;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Juli 2006 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2006, insbesondere des Artikels 2;

Aufgrund des am 20. November 2006 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, Haushaltsmittel den Basiszuwendungen 12.04 des Programms 03 und 74.06 des Programms 04 des Organisationsbereichs 53 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2006 zu ¸bertragen, um dem Mangel an Mitteln f¸r diese Basiszuwendungen abzuhelfen;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, Verpflichtungserm‰chtigungen den Basiszuwendungen 14.02 und 14.03 des Programms 02 des Organisationsbereichs 51 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2006 zu ¸bertragen, um dem Mangel an Mitteln f¸r diese Basiszuwendungen abzuhelfen;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeerm‰chtigungen auf die Basiszuwendung 73.02 des Programms 02 des Organisationsbereichs 51 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2006 zu ¸bertragen, um dem Mangel an Mitteln f¸r diese Basiszuwendung abzuhelfen;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeerm‰chtigungen auf die Basiszuwendung 73.19 des Programms 02 des Organisationsbereichs 52 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2006 zu ¸bertragen, um dem Mangel an Mitteln f¸r diese Basiszuwendung abzuhelfen;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, Ausgabeerm‰chtigungen auf die Basiszuwendung 73.01 des Programms 02 des Organisationsbereichs 52 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2006 zu ¸bertragen, um dem Mangel an Haushaltsmitteln f¸r diese Basiszuwendung abzuhelfen;

In Erw‰gung der Notwendigkeit...

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