22. FEBRUAR 2008 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 09 des Organisationsbereichs 30 und den Programmen 01, 03 und 05 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008

Der Minister der Landwirtschaft, der ländlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2007 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008, insbesondere des Artikels 41;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 12.11 des Programms 01 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 14. Oktober 2004 im Rahmen des Interreg III A - Euregio Maas-Rhein getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Massnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts);

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 33.06 des Programms 01 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um dem in ihren Sitzungen vom 18. Februar 2002, 18. Juli 2002, 4. Dezember 2003, 14. Oktober 2004, 22. Juni 2006, 7. Juli 2006, 31. August 2006, 11. Januar 2007, 15. März 2007 und 7. Juni 2007 im Rahmen des Interreg III A - Frankreich-Wallonie-Flandern, des Interreg III A - Euregion, des Interreg III A - Wallonie-Lothringen -Luxemburg und des Interreg III B getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Massnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte);

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 43.02 des Programms 01 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um dem in ihren Sitzungen vom 18. Juli 2002, 20. Oktober 2005, 19. Januar 2006, 29. März 2007 im Rahmen des Phasing out des Interreg III A - Euregio und des Interreg III A - Wallonie-Lothringen-Luxemburg getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Massnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte);

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 52.02 des Programms 01 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um dem in ihren Sitzungen vom 14. Oktober 2004, 20. Oktober 2005, 19. Januar 2006, 7. Juni 2007 im Rahmen des Interreg III A - Euregio und des Interreg III - A Wallonie-Lothringen-Luxemburg getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Massnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte);

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 63.03 des Programms 01 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um dem in ihren Sitzungen vom 6. Juni 2002, 12. Dezember 2002, 20. Oktober 2005 und 25. Januar 2007 im Rahmen des Interreg III A - Euregio, des Interreg III A - Frankreich-Wallonie-Flandern und des Ziels 2 "ländliche Gebiete" getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Massnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte);

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 33.07 des Programms 03 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um dem in ihren Sitzungen vom 25. September 2003, 24. März 2005, 23. Juni 2005 und 25. Januar 2007 im Rahmen des Interreg III A - Frankreich-Wallonie-Flandern, des Interreg III A - Wallonie-Lothringen-Luxemburg, des Interreg III B und des Leader + getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Massnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte);

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 40.01 des Programms 03 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um dem in ihren Sitzungen vom 23. Januar 2003 und vom 25. Januar 2007 im Rahmen des Interreg III A - Frankreich-Wallonie-Flandern und des Interreg III A - Wallonie-Lothringen-Luxemburg getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Massnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte);

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 52.03 des Programms 03 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 25. Januar 2007 im Rahmen des Interreg III A - Frankreich- Wallonie-Flandern und des Leader + getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Massnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts);

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 70.01 des Programms 03 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um dem in ihren Sitzungen vom 29. April 2004 und 18. Oktober 2007 im Rahmen des Ziels 2 - Maas-Weser und des Phasing out des Ziels 1 Hennegau getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Massnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte);

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 30.02 des Programms 05 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 20. Februar 2003 im Rahmen des Interreg III A - Frankreich- Wallonie-Flandern getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Massnahme (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte);

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 33.06 des Programms 05 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 7. Juni 2006 im Rahmen von Interreg III A - Wallonie-Lothringen- Luxemburg getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Massnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts);

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 40.01 des Programms 05 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um dem in ihren Sitzungen vom 23. Mai 2002, 18. Juli 2002 und 3. April 2003 im Rahmen des Interreg III A - Wallonie-Lothringen-Luxemburg, des Interreg III B, des Interreg III C und des Ziels 2 -...

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