5. NOVEMBER 2008 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 06 des Organisationsbereichs 15 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 32 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008

Der Minister-Präsident,

Der Minister der Wirtschaft, der Beschäftigung, des Aussenhandels und des Erbes,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2007 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008, insbesondere des Artikels 41;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2008 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 63.19 des Programms 06 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 24. Juli 2008 im Rahmen des Programms Konvergenz (2007-2013) getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Massnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Konvergenz (2007-2013);

Achse 3: Ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung;

Massnahme 3.3: Städtische Redynamisierung und Attraktivität des Gebiets;

Bezeichnung: Restaurierung des "Hôpital Notre-Dame à la Rose";

Träger: Stadt Lessines;

...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT