29. OKTOBER 2008 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 09 des Organisationsbereichs 30 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008

Der Minister der Landwirtschaft, der ländlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2007 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008, insbesondere des Artikels 41;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2008 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 63.03 des Programms 01 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 18. Oktober 2007 im Rahmen des "Phasing out" des Ziels 1 getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Massnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Phasing out des Ziels 1 Hennegau;

Achse 4 : Verstärkung der Attraktivität durch die Wiederaufwertung und Förderung des Images;

Massnahme 4.1: Inwertsetzung des touristischen und kulturellen Potentials;

Bezeichnung: Touristische Verwertung der Stiftskirche "Sainte-Waudru" in Mons;

Träger: Stadt Mons;

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