27. OKTOBER 2008 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 01 des Organisationsbereichs 32 und dem Programm 13 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008

Der Minister-Präsident,

Der Minister der Ausbildung,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2007 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008, insbesondere des Artikels 41;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2008 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 41.34 des Programms 13 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 24. Juli 2008 im Rahmen der Programme Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Massnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz;

Achse 2 Massnahme 6: Vernetzung der Akteure der technologischen Erneuerung;

Bezeichnung: technologische Vermittlung 2013;

Träger: FOREm;

Basiszuwendung: 41.34.13;

Verpflichtungsermächtigungen: 96.000,00 EUR;

Kodifizierung des Projekts: X0132000;

X0132100;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basiszuwendung 61.32 des Programms 13 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 24. Juli 2008 im Rahmen des « Phasing Out » des Ziels 1 und des « Phasing Out » des Ziels 2 « ländliche Gebiete » getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Massnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte):

Phasing Out

des Ziels 1;

Achse 2: Polarisierung des Wachstums durch die wissensgestützte Wirtschaft;

Massnahme 2.4: Unterstützungsinfrastrukturen, die auf eine Anpassung der Qualifizierung auf die neuen Technologien abzielen;

Bezeichnung...

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