30. JUNI 2008 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 03 des Organisationsbereichs 30 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 52 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008

Der Minister des Haushalts, der Finanzen und der Ausrüstung,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2007 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008, insbesondere des Artikels 41;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 73.05 des Programms 01 des Organisationsbereichs 52 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2008 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 27. März 2002 im Rahmen von Interreg III A getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Massnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Interreg III A Frankreich-Wallonie-Flandern;

Zielrichtung 2: Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der gemeinsamen Inwertsetzung des Grenzgebiets;

Massnahme 2.1: Entwicklung einer konzertierten Bewirtschaftung und Erhaltung der Umwelt;

Bezeichnung: "Radar du Nord";

Träger: MAT (Ministerum für Ausrüstung und Transportwesen);

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