22. JULI 2005 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 02 des Organisationsbereichs 11 und dem Programm 07 des Organisationsbereichs 30 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2005

Der Minister der Wirtschaft und der Besch‰ftigung,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Staatsbuchf¸hrung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abge‰nderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2005, insbesondere des Artikels 38;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 ¸ber die administrative Verwaltung der von den Europ‰ischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Anweisungserm‰chtigungen auf die Basiszuwendung 81.04 des Programms 02 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2005 zu ¸bertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 18. November 2004 im Rahmen von "Interreg III A - Wallonie-Lothringen-Luxemburg" getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, n‰mlich durch die folgende Massnahme (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte):

INTERREG III A - Wallonie-Lothringen-Luxemburg;

Zielrichtung 2: Schaffung und Entwicklung eines grenz¸berschreitenden integrierten Wirtschaftsraums;

Massnahme 1: Fˆrderung und Unterst¸tzung der Gr¸ndung und der Entwicklung von integrierten Strukturen zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung;

Bezeichnung: Erleichterung des Zugangs auf eine grenz¸berschreitende Finanzierung der KMB/KMI des Gebiets;

Tr‰ger: S.A. SOWALFIN;

Basiszuwendung: 81.04.02;

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