7. DEZEMBER 2005 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 03 des Organisationsbereichs 19 und dem Programm 03 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2005

Der Minister-Pr‰sident,

Der Minister des Haushalts, der Finanzen, der Ausr¸stung und des Erbes,

Der Minister der Landwirtschaft, der l‰ndlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Staatsbuchf¸hrung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abge‰nderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2005, insbesondere des Artikels 12;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Juli 2005 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2005;

Aufgrund des am 27. Oktober 2005 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeerm‰chtigungen auf die Basiszuwendung 12.15 des Programms 03 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2005 zu ¸bertragen, um dringende Bed¸rfnisse der Generaldirektion der Landwirtschaft in Sachen menschliche Ressourcen im Rahmen ihrer Aktivit‰ten im EDV-Bereich zu decken,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungserm‰chtigungen in Hˆhe von 200.000 EUR und Ausgabeerm‰chtigungen in Hˆhe von 200.000 EUR...

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