25. JANUAR 2006 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 06 des Organisationsbereichs 11 und dem Programm 07 des Organisationsbereichs 30 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2006

Der Minister der Wirtschaft, der Besch‰ftigung und des Aussenhandels

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Staatsbuchf¸hrung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abge‰nderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2005 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2006, insbesondere des Artikels 40;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 ¸ber die administrative Verwaltung der von den Europ‰ischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, Verpflichtungserm‰chtigungen auf die Basiszuwendung 31.12 des Programms 06 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2006 zu ¸bertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 23. Juni 2005 im Rahmen des Interreg III A Frankreich - Wallonie - Flandern getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, n‰mlich durch die folgende Massnahme (Bezeichnung, Tr‰ger und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Interreg III A - Frankreich-Wallonie-Flandern;

Zielrichtung 1: Fˆrderung der Ann‰herung der Menschen beiderseits der Grenze und Entwicklung grenz¸berschreitender Dienstleistungen;

Massnahme 1.3: Beitrag zur Ann‰herung der wirtschaftlichen Akteure und Verbesserung der Betriebsumwelt;

Bezeichnung: Mehrwerte - Phase II;

Tr‰ger: "a.s.b.l. RESSOURCE";

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