18. APRIL 2006 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 02 des Organisationsbereichs 30 und dem Programm 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2006

Der Minister des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2005 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2006, insbesondere des Artikels 40;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 63.12 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2006 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 22. Februar 2001, 21. März 2002, 30. Januar 2003, 18. Dezember 2003 und 29. April 2004 im Rahmen des « Phasing Out » des Ziels 1 Hennegau getroffenen Beschlüssen der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Massnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte);

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 63.13 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2006 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 24. Juli 2003 und 29. April 2004 im Rahmen des Ziels 2 Maas-Weser getroffenen Beschlüssen der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Massnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte);

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 71.04 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2006 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 12. April 2001 und vom 27. März 2002 im Rahmen des « Phasing Out » des Ziels 1 Hennegau getroffenen Beschlüssen der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Massnahme (Bezeichnungen und Kodifizierungen des mitfinanzierten Projekts);

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basiszuwendung 71.06 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2006 zu...

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