16. MÄRZ 2007 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 03 des Organisationsbereichs 30 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 52 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2007

Der Minister des Haushalts, der Finanzen, der Ausr¸stung und des Erbes,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Staatsbuchf¸hrung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abge‰nderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 2006 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2007, insbesondere des Artikels 38;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 ¸ber die administrative Verwaltung der von den Europ‰ischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, Ausgabeerm‰chtigungen auf die Basiszuwendung 73.05 des Programms 01 des Organisationsbereichs 52 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2007 zu ¸bertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 23. Januar 2003 im Rahmen von Interreg III A getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, n‰mlich durch die folgende Massnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Interreg III A - Frankreich-Wallonie-Flandern;

Zielrichtung 2: Fˆrderung der nachhaltigen Entwicklung und der gemeinsamen Inwertsetzung des Grenzgebiets;

Massnahme 2.2: Inwertsetzung des touristischen und kulturellen Potentials des Grenzgebiets;

Bezeichnung: Anlage eines grenz¸berschreitenden...

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