24. APRIL 2007 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 02 des Organisationsbereichs 30 und dem Programm 04 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2007

Der Minister des Wohnungswesens, des Transportwesens und der r‰umlichen Entwicklung,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Staatsbuchf¸hrung, insbesondere des Artikels 12 in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abge‰nderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 2006 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2007, insbesondere des Artikels 38;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 ¸ber die administrative Verwaltung der von den Europ‰ischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III, 2, Absatz 4;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, Ausgabeerm‰chtigungen auf die Basiszuwendung 33.03 des Programms 04 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2007 zu ¸bertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2003 im Rahmen des "Interreg III A Frankreich-Wallonie-Flandern" getroffenen Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, n‰mlich durch die folgende Massnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Interreg III A Frankreich-Wallonie-Flandern;

Zielrichtung 1: Fˆrderung der Ann‰herung der Menschen beiderseits der Grenze und Entwicklung grenz¸berschreitender Dienstleistungen;

Massnahme 1.1: Lebensverbesserung der Bevˆlkerung durch Verringerung des Grenzeffekts und Beitrag zur Verst‰rkung des grenz¸berschreitenden Zugehˆrigkeitsgef¸hls;

Bezeichnung: Impulse f¸r soziale Begleitmassnahmen in Sachen Wohnungswesen;

Basiszuwendung: 33.03.04;

Kodifizierung des Projekts: E IFF 1 101FW AT12 B;

Tr‰ger: "Habitat et...

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