16. AUGUST 2005 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 02 des Organisationsbereichs 50 und dem Programm 06 desselben Organisationsbereichs des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2005

Der Minister-Pr‰sident der Wallonischen Regierung,

Der Minister des Haushalts, der Finanzen, der Ausr¸stung und des Erbes,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Staatsbuchf¸hrung, insbesondere des Artikels 12, in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abge‰nderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2005, insbesondere des Artikels 12;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Juli 2005 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2005;

Aufgrund des am 8. Juni 2005 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeerm‰chtigungen auf die Basiszuwendung 12.13 des Programms 06 des Organisationsbereichs 50 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2005 zu ¸bertragen, um dem Mangel an Verpflichtungs- und Ausgabeerm‰chtigungen abzuhelfen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungs- und Ausgabeerm‰chtigungen in Hˆhe von 64.000 EUR vom Programm 02 des Organisationsbereichs 50 auf das Programm 06 des...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT