20. DEZEMBER 2007 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen dem Programm 06 des Organisationsbereichs 50, dem Programm 02 des Organisationsbereichs 51, dem Programm 02 des Organisationsbereichs 52 und dem Programm 04 des Organisationsbereichs 53 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2007

Der Minister-Pr‰sident der Wallonischen Regierung,

Der Minister des Haushalts, der Finanzen und der Ausr¸stung,

Aufgrund der am 17. Juli 1991 koordinierten Gesetze ¸ber die Staatsbuchf¸hrung, insbesondere des Artikels 12 in seiner durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 abge‰nderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 2006 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2007, insbesondere der Artikel 10 und 26;

Aufgrund des Dekrets vom 7. November 2007 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2007;

Aufgrund des am 29. November 2007 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeerm‰chtigungen auf die Basiszuwendung 14.02, Ausgabeerm‰chtigungen auf die Basiszuwendung 73.02, Verpflichtungserm‰chtigungen auf die Basiszuwendung 73.22 des Programms 02 des Organisationsbereichs 51 und Verpflichtungserm‰chtigungen auf die Basiszuwendung 73.19 des Programms 02 des Organisationsbereichs 52 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr zu ¸bertragen, um dem Mangel an Verpflichtungs- und Ausgabeerm‰chtigungen f¸r diese Basiszuwendungen abzuhelfen;

In Erw‰gung der Notwendigkeit, nicht aufgegliederte Mittel auf die Basiszuwendung 12.13 des Programms 06 des Organisationsbereichs 50 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region f¸r das Haushaltsjahr 2007 zu ¸bertragen, um die Durchf¸hrung von neuen EDV-spezifischen Massnahmen zu ermˆglichen,

Be...

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