18. JULI 2002 - Erlass der Wallonischen Regierung über den Zuschuss, der den Städten Charleroi, La Louvière, Lüttich, Mons, Namur, Seraing, Tournai und Verviers für die Verwirklichung des wallonischen Teilabschnitts der Sicherheits- und Vorbeugungsvereinbarungen, einschliesslich des Nachtrags bezüglich der Stadterneuerung, gewährt wird

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 20. Dezember 2001 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002;

Aufgrund des am 21. März 2002 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 18. Juli 2002 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In Erwägung der Notwendigkeit, schnellstmöglich die Zahlung des ersten Teilbetrags, auf den die Städte Charleroi, La Louvière, Lüttich, Mons, Namur, Seraing, Tournai und Verviers ein Anrecht haben, anzuordnen;

In der Erwägung, dass die Städte aufgrund der Nähe zu ihren Bürgern die Möglichkeit haben, den lokalen Besonderheiten angepasste Lösungen zu unterbreiten;

In der Erwägung, dass aufgrund der vorangeführten Überlegungen eine Politik zur Förderung jener Städte, die Sicherheits- und Vorbeugungsvereinbarungen ausarbeiten, weiterzuführen ist;

In der Erwägung, dass die Regierung in ihrer regionalpolitischen Erklärung vom 15. Juli 1999 ihren Willen erklärt hat, die im Rahmen der Sicherheits- und Vorbeugungsvereinbarungen geführten Projekte weiterhin zu unterstützen;

In der Erwägung, dass dieser Wille im Vertrag für die Zukunft der Wallonie noch bestätigt wird;

In der Erwägung, dass der Verwaltungshaushalt der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002 einen Artikel 43.14.01 des Programms 01 des Organisationsbereichs 14 des Titels I umfasst, der dazu dient, die Gewährung von Zuschüssen an die Gemeinden für Aktionen im Rahmen der sozialen Eingliederung und der Sicherheit zu ermöglichen;

In der Erwägung, dass es wichtig ist, die bereits bestehenden Sicherheits- und Vorbeugungsvereinbarungen für das Jahr 2002 weiterzuführen;

Auf Vorschlag des Ministers der inneren Angelegenheiten und des öffentlichen Dienstes;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Zur Verwirklichung ihrer Sicherheits- und Vorbeugungsvereinbarungen wird den Städten Charleroi, La Louvière, Lüttich, Mons, Namur, Seraing, Tournai und Verviers für das Jahr 2002 ein Zuschuss gewährt, der wie in der nachstehend beigefügten Anlage auf diese Städte verteilt wird.

Der sich auf 5.852.518,22 Euro belaufende Gesamtbetrag der Zuschüsse wird der Basiszuwendung 43.14.01 des Programms 01 des Organisationsbereichs 14 des Titels I des Verwaltungshaushalts der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2002 angerechnet.

  1. 2 - Bei den im Rahmen des Zuschusses zulässigen Ausgaben handelt es sich um Personal-, Betriebs- und...

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