31. AUGUST 2007 - Ministerialerlass, durch den der Fischfang in einem Teilabschnitt der Maas ab der Brücke von Seraing in Seraing bis zur Grenze zwischen Belgien und dem Königreich der Niederlande sowie im Kanal von Monsin und dem gesamten in der Wallonischen Region gelegenen Abschnitt des Albert-Kanals vorübergehend untersagt wird

Der Minister der Landwirtschaft, der l‰ndlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus,

Aufgrund des Gesetzes vom 1. Juli 1954 ¸ber die Flussfischerei, insbesondere des Artikels 14;

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 3. August 2007, durch den der Fischfang in einem Teilabschnitt der Maas ab der Br¸cke von Seraing in Seraing bis zur Grenze zwischen Belgien und dem Kˆnigreich der Niederlande sowie im Kanal von Monsin und dem gesamten in der Wallonischen Region gelegenen Abschnitt des Albert-Kanals vor¸bergehend untersagt wird.

Aufgrund der Analysen des ISSeP, die zu dem Schluss gekommen sind, dass die Chlorpyrifos-Konzentration in der Maas wieder auf den Normalstand gefallen ist, dass Cypermethrin nicht mehr nachgewiesen worden ist und dass jedoch zu dem Zustand der Fische, die den Vorfall ¸berlebt haben, nichts gesagt werden kann;

Aufgrund des Gutachtens der Abteilung Umweltpolizei;

Aufgrund des g¸nstigen Gutachtens des Fischereidienstes,

Beschliesst :

Artikel 1 - Der Ministerialerlass vom 3. August 2007...

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