25. NOVEMBER 2010 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung der Tarife für die Personenbeförderung auf dem Netz der Verkehrsgesellschaften der Wallonischen Region

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes über institutionelle Reformen vom 8. August 1980, insbesondere des Artikels 6, § 1, X, 8°;

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 1989 über die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region, insbesondere des Artikels 2, 1°, a) ;

Aufgrund des Königlichen Erlasses Nr. 174 vom 30. Dezember 1982 zur Einführung der jährlichen Anpassung der von den Gesellschaften für den öffentlichen Personennahverkehr angewandten Fahrpreise, abgeändert durch den Königlichen Erlass Nr. 238 vom 31. Dezember 1983, insbesondere des Artikels 3;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. November 1992 zur Festlegung der Formel und der Modalitäten hinsichtlich der jährlichen Anpassung der durch die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region im öffentlichen Personennahverkehr angewandten Tarife, abgeändert am 1. September 1994, am 14. September 1995, am 11. Januar 2001 und am 13. März 2009;

In Erwägung der Vorschläge des Verwaltungsrats der « Société régionale wallonne du Transport » (Wallonische regionale Verkehrsgesellschaft);

Auf Vorschlag des Ministers für Mobilität,

Beschliesst :

Artikel 1 - Die dem vorliegenden Erlass beigefügten Tariftabellen, in denen die Tarife für die Personenbeförderung auf dem Netz der Verkehrsgesellschaften der Wallonischen Region festgelegt werden, werden genehmigt.

  1. 2 - Diese Tarife ersetzen die vorherigen, für das wallonische Netz geltenden Tarife.

  2. 3 - Der Minister für Mobilität wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

  3. 4 - Der vorliegende Erlass tritt am 1. Februar 2011 in Kraft, mit Ausnahme der Punkte 3.2 et 3.3, die am 1. Juli 2011 in Kraft treten.

    Namur, den 25. November 2010

    Der Minister-Präsident

  4. DEMOTTE

    Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Mobilität

  5. HENRY

    Anlage

    AB DEM 1. FEBRUAR 2011 ANGEWANDTE TARIFE

    Beim Kauf seines Fahrscheins im Bus kann der Fahrgast verpflichtet werden, den Betrag vorzulegen, der dem genauen Preis der Strecke entspricht. Die mit der Erhebung beauftragte Person ist nur verpflichtet, bis höchstens 10 euro zu wechseln, und dies soweit es möglich ist.

    Der Fahrgast, der kein Geld hat, kann nicht befördert werden.

    1. Fahrscheine

      1.1 Fahrschein zum Volltarif:

      - Mindestpreis für eine Fahrt durch 1 und 2 Zonen . . . . . 1,60 euro

      - pro zusätzlich durchfahrene Zone . . . . . 0,80 euro

      - Höchstpreis für eine Fahrt durch 6 Zonen oder mehr . . . . . 4,80 euro

      1.2. Verbilligter Fahrschein: von der Anzahl durchfahrener Zonen unabhängiger Einheitspreis . . . . . 1,60 euro

      1.3. Tagesfahrkarte für beliebig viele Fahrten während eines Tages :

      - auf dem gesamten TEC-Netz . . . . . 6,70 euro

      - in dem Stadtgebiet von Lüttich . . . . . 3,00 euro

      - in dem Stadtgebiet von Namur . . . . . 2,70 euro

      - in dem Stadtgebiet von Arlon . . . . . 1,80 euro

      1.4. Für drei aufeinanderfolgende Tage gültige Zeitkarte für beliebig viele Fahrten:

      - auf dem gesamten TEC-Netz . . . . . 13,40 euro

      - in dem Stadtgebiet von Lüttich . . . . . 6,00 euro

      - von Namur . . . . . 5,40 euro

      - von Arlon . . . . . 3,60 euro

    2. Mehrfahrtenkarten

      2.1 INTER-Karten

      2.1.1 Karten mit Zonenabrechnung:

      Karten mit 12 Zonen zum Volltarif für . . . . . 6,70 euro

      verbilligte Karten mit 12 Zonen für . . . . . 5,00 euro

      2.1.2. Karten mit Abrechnung in Euro:

      das Entwerten der Karten mit Abrechnung in Euro zieht folgende Beträge vom Restbetrag der Karte ab:

      Fahrt1z2z3z4z5z6zKarte zum Volltarif1,121,121,682,232,793,35Verbilligte Karte0,830,831,251,672,082,50

      Der minimale Verkaufspreis der Karten mit Abrechnung in Euro ist der gleiche für die Karten mit 12 Abrechnungszonen.

      Unbeschadet jedes anderen kommerziellen Tarifs wird die verbilligte Inter-Karte folgenden Personen vorbehalten:

      - den Inhabern des Status BIM (Beispiel VIPO und OMNIO), die im Besitz der von der SNCB (NGBE) ausgestellten Karte sind;

      - den Mitgliedern einer kinderreichen Familie, die im Besitz der von der SNCB (NGBE) oder dem Bund der...

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