19. DEZEMBER 2006 - Gesetz zur Umwandlung des Gesetzbuches der der Stempelsteuer gleichgesetzten Steuern zum Gesetzbuch der verschiedenen Gebühren und Steuern, zur Aufhebung des Stempelsteuergesetzbuches und zur Festlegung verschiedener anderer Gesetzesabänderungen. - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche ‹bersetzung der Artikel 70, 72 und 73 des Gesetzes vom 19. Dezember 2006 zur Umwandlung des Gesetzbuches der der Stempelsteuer gleichgesetzten Steuern zum Gesetzbuch der verschiedenen Geb¸hren und Steuern, zur Aufhebung des Stempelsteuergesetzbuches und zur Festlegung verschiedener anderer Gesetzesab‰nderungen.

Diese ‹bersetzung ist von der Zentralen Dienststelle f¸r Deutsche ‹bersetzungen beim Beigeordneten Bezirkskommissar in Malmedy erstellt worden in Ausf¸hrung von Artikel 76 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 ¸ber institutionelle Reformen f¸r die Deutschsprachige Gemeinschaft, ersetzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 18. Juli 1990 und abge‰ndert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. April 2007.

F÷DERALER ÷FFENTLICHER DIENST FINANZEN

19. DEZEMBER 2006 - Gesetz zur Umwandlung des Gesetzbuches der der Stempelsteuer gleichgesetzten Steuern zum Gesetzbuch der verschiedenen Geb¸hren und Steuern, zur Aufhebung des Stempelsteuergesetzbuches und zur Festlegung verschiedener anderer Gesetzesab‰nderungen

ALBERT II., Kˆnig der Belgier,

Allen Gegenw‰rtigen und Zuk¸nftigen, Unser Gruss!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

(...)

KAPITEL VI - Ab‰nderungen anderer Gesetze

Art. 70 - In Artikel 43 Nr. 5 des Gesetzes vom 16. Januar 2003 zur Schaffung einer Zentralen Datenbank der Unternehmen, zur Modernisierung des Handelsregisters, zur Schaffung von zugelassenen Unternehmensschaltern und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen wird das Wort ´ Stempelsteuern ª durch die Wˆrter ´...

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