18. MÄRZ 2004 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung des Stellenplans des Personals der 'Société wallonne du crédit social' (Wallonische Sozialkreditgesellschaft)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, insbesondere des Artikels 87, § 3, abgeändert durch das Sondergesetz vom 8. August 1988;

Aufgrund des Wallonischen Wohngesetzbuches;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 22. Dezember 2000 zur Festlegung der auf das Personal der Dienste der Gemeinschafts- und Regionalregierungen und des Kollegiums der gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Französischen Gemeinschaftskommission sowie der von ihnen abhängenden juristischen Personen öffentlichen Rechts anwendbaren allgemeinen Grundsätze des Verwaltungs- und Besoldungsstatuts der Staatsbediensteten;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes;

Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsrates der "Société wallonne du crédit social" vom 15. Dezember 2003;

Aufgrund des Protokolls Nr. 425, in dem die Schlussfolgerungen der innerhalb des Sektorenausschusses Nr. XVI vom 10. März 2004 geführten Verhandlungen eingetragen sind;

Aufgrund des am 3. Februar 2004 gegebenen Einverständnisses des Ministers des öffentlichen Dienstes;

Aufgrund des am 4. Februar 2004 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 4. Februar 2004 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Auf Vorschlag des Ministers des Haushalts, des Wohnungswesens, der Ausrüstung und der öffentlichen Arbeiten,

Beschliesst:

Artikel 1 - Der Stellenplan des Personals der "Société wallonne du crédit social", nachstehend "die Gesellschaft" genannt, wird auf 64 finanzielle Vollzeiteinheiten mit folgender Verteilung festgelegt:

GENERALDIREKTION

Generaldirektor 1

ABTEILUNG KREDITE

Generalinspektor 1

DIREKTION DER KREDITE AN SOZIALSCHALTER

Direktor 1

DIREKTION DER KREDITE AN PRIVATPERSONEN

Direktor 1

ABTEILUNG INTERNE VERWALTUNG

Generalinspektor 1

DIREKTION DER QUALITÄT, DER KOMMUNIKATION UND DER INFORMATIK

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