18. MÄRZ 2004 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung des Stellenplans des Personals der 'Société wallonne du Logement' (Wallonische Wohnungsbaugesellschaft)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, insbesondere des Artikels 87, § 3, abgeändert durch das Sondergesetz vom 8. August 1988;

Aufgrund des Wallonischen Wohngesetzbuches;

Aufgrund der Satzungen der "Société wallonne du Logement", insbesondere des Artikels 21;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 22. Dezember 2000 zur Festlegung der auf das Personal der Dienste der Gemeinschafts- und Regionalregierungen und des Kollegiums der gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Französischen Gemeinschaftskommission sowie der von ihnen abhängenden juristischen Personen öffentlichen Rechts anwendbaren allgemeinen Grundsätze des Verwaltungs- und Besoldungsstatuts der Staatsbediensteten;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes;

Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsrates der "Société wallonne du Logement" vom 8. Dezember 2003;

Aufgrund des Protokolls Nr. 424, in dem die Schlussfolgerungen der innerhalb des Sektorenausschusses Nr. XVI vom 10. März 2004 geführten Verhandlungen eingetragen sind;

Aufgrund des am 3. Februar 2004 gegebenen Einverständnisses des Ministers des öffentlichen Dienstes;

Aufgrund des am 4. Februar 2004 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 4. Februar 2004 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Auf Vorschlag des Ministers des Haushalts, des Wohnungswesens, der Ausrüstung und der öffentlichen Arbeiten,

Beschliesst:

Artikel 1 - Der Stellenplan des Personals der "Société wallonne du Logement", nachstehend "die Gesellschaft" genannt, wird auf 139 finanzielle Vollzeiteinheiten mit folgender Verteilung festgelegt :

GENERALDIREKTION

Generaldirektor 1

DIREKTION DER JURISTISCHEN DIENSTSTELLEN, DER EUROPÄISCHEN AKTEN, DER QUALITÄT UND DER KOMMUNIKATION

Direktor 1

VERWALTUNGSKONTROLLE

Direktor 1

ABTEILUNG DER INTERNEN RESSOURCEN

Generalinspektor 1

DIREKTION DER BUCHFÜHRUNG UND DER FINANZPOLITIK

Direktor 1

DIREKTION DER MENSCHLICHEN RESSOURCEN UND DER AUSBILDUNG

Direktor 1

DIREKTION DER VERMÖGENSVERWALTUNG

Direktor 1

DIREKTION DER LOGISTISCHEN MITTEL

Direktor 1

DIREKTION DER INFORMATIK

Direktor 1

ABTEILUNG TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG UND TECHNISCHE KONTROLLE

Generalinspektor 1

KOORDINIERUNGSZELLE

Direktor 1

DIREKTION HENNEGAU

Direktor 1

DIREKTION NAMUR - LUXEMBURG - WALLONISCH-BRABANT

Direktor 1

DIREKTION LÜTTICH

Direktor 1

DIREKTION DER...

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