Bekanntmachung vorgeschrieben durch Artikel 74 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 In seinem Urteil vom 21. Januar 2008 in Sachen der Staatsanwaltschaft und N.M. gegen J.B. und andere, dessen Ausfe

Bekanntmachung vorgeschrieben durch Artikel 74 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989

In seinem Urteil vom 21. Januar 2008 in Sachen der Staatsanwaltschaft und N.M. gegen J.B. und andere, dessen Ausfertigung am 28. Januar 2008 in der Kanzlei des Hofes eingegangen ist, hat das Korrektionalgericht Ypern folgende pr‰judizielle Fragen gestellt:

  1. ´ Verstˆsst Artikel 162bis des Strafprozessgesetzbuches gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, gegebenenfalls in Verbindung mit Artikel 6 der Europ‰ischen Menschenrechtskonvention und Artikel 14 Abs‰tze 2 und 3 Buchstabe g) des Internationalen Paktes ¸ber b¸rgerliche und politische Rechte, indem ein Angeklagter, der verurteilt wird, dazu gehalten ist, der Zivilpartei die Verfahrensentsch‰digung im Sinne von Artikel 1022 des Gerichtsgesetzbuches zu zahlen, w‰hrend die Zivilpartei in dem Fall, wo sie in der Sache unterliegt oder wenn sie in Bezug auf irgendeinen Streitpunkt in der Sache unterliegt, nicht dazu gehalten ist, dem Angeklagten die Verfahrensentsch‰digung zu zahlen? ª;

  2. ´ Wird gegen die Grunds‰tze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung nach den Artikeln 10 und 11 der Verfassung in Verbindung mit Artikel 6 der Europ‰ischen Menschenrechtskonvention und Artikel 14 Abs‰tze 2 und 3 Buchstabe g) des Internationalen Paktes ¸ber b¸rgerliche und politische Rechte verstossen, indem der...

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