25. SEPTEMBER 2008 - Erlass der Wallonischen Regierung über die Gewährung von Beihilfen (Zuschüssen) an die Landwirte für den Bau einer landwirtschaftlichen Biogasgewinnungsanlage

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 9. Dezember 1993 über die Beihilfen und die Beteiligungen der Wallonischen Region zur Förderung der rationalen Energiebenutzung, der Energieeinsparungen und der erneuerbaren Energien, insbesondere des Artikels 9;

Aufgrund des am 23. Juni 2008 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 25. September 2008 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Aufgrund des am 11. August 2008 in Anwendung des Artikels 84, Absatz 1, 1° der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats;

Auf Vorschlag des Ministers des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung und des Ministers der Landwirtschaft, der ländlichen Angelegenheiten, der Umwelt und des Tourismus;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Bei der Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten folgende Definitionen:

  1. Minister: der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Landwirtschaft gehört;

  2. Minister der Energie: der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Energie gehört;

  3. Verwaltung: die operative Generaldirektion der Landwirtschaft, der Naturschätze und der Umwelt des öffentlichen Dienstes der Wallonie;

  4. Landwirt: die natürliche oder juristische Person oder der Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, die bzw. der hauptberuflich oder nebenberuflich eine landwirtschaftliche Tätigkeit in einem Betrieb ausübt, den sie bzw. er autonom, zu ihren bzw. seinen Gunsten und für ihre bzw. seine Rechnung verwaltet; ein Landwirt wird durch seine "Erzeugernummer" identifiziert;

  5. Produktionseinheit: alle funktionalen Zusammenschlüsse von Produktionsmitteln, einschliesslich der Gebäude, der Lagereinrichtungen, der Zuchttiere und der landwirtschaftlichen Flächen und der Futtervorräte, die der Erzeuger für seinen ausschliesslichen Nutzen benötigt, um eine oder mehrere Spekulationen im Bereich der Landwirtschaft durchzuführen;

  6. Tierzuchtabwässer: organische Düngemittel aus der Landwirtschaft, d.h. tierische Ausscheidungen oder eine Mischung (unabhängig von den Proportionen) aus tierischen Ausscheidungen und anderen Bestandteilen, wie zum Beispiel Einstreu;

  7. Biogasgewinnung: Zersetzung von organischen Stoffen, bei der kein Sauerstoff (anaerobe Gärung) und kein Licht einwirken, dies durch die kombinierte Aktion von mehreren Gruppen von Mikroorganismen mit der Erzeugung einer Biogas genannten Gasmischung, die als Brennstoff verwendet werden kann, und eines als landwirtschaftliches Düngemittel recycelten Gärrestes;

  8. landwirtschaftliche Biogasgewinnungsanlage: Biogasgewinnungsanlage, deren Eigentümer bzw. Miteigentümer ein Landwirt ist und die hauptsächlich mittels Tierzuchtabwässer versorgt wird;

  9. ...

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