13. DEZEMBER 2012 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Juni 2006 zur Aufstellung der Liste der spezifizierte Treibhausgase ausstossenden Anlagen und Tätigkeiten und zur Bestimmung der in dem Dekret vom 10. November 2004 zur Einführung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, zur Einrichtung eines wallonischen Kyoto-Fonds und über die Flexibilitätsmechanismen des Protokolls von Kyoto erwähnten spezifizierten Treibhausgase

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 10. November 2004 zur Einführung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, zur Einrichtung eines wallonischen Kyoto-Fonds und über die Flexibilitätsmechanismen des Kyoto-Protokolls, Artikel 1, in seiner durch das Dekret vom 21. Juni 2012 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Juni 2006 zur Aufstellung der Liste der spezifizierte Treibhausgase ausstossenden Anlagen und Tätigkeiten und zur Bestimmung der in dem Dekret vom 10. November 2004 zur Einführung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, zur Einrichtung eines wallonischen Kyoto-Fonds und über die Flexibilitätsmechanismen des Protokolls von Kyoto erwähnten spezifizierten Treibhausgase;

Aufgrund des am 26. September 2012 in Anwendung des Artikels 84, § 1, Absatz 1, 1° der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens Nr. 51.845/4 des Staatsrats;

Auf Vorschlag des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Mobilität;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Durch den vorliegenden Erlass wird die Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten teilweise umgesetzt.

  1. 2 - Die Überschrift des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Juni 2006 zur Aufstellung der Liste der spezifizierte Treibhausgase ausstossenden Anlagen und Tätigkeiten und zur Bestimmung der in dem Dekret vom 2006. November 10 zur Einführung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, zur Einrichtung eines wallonischen Kyoto-Fonds und über die Flexibilitätsmechanismen des Protokolls von Kyoto erwähnten spezifizierten Treibhausgase wird durch Folgendes ersetzt:

    Erlass der Wallonischen Regierung zur Aufstellung der Liste der in dem Dekret vom 10. November 2004 zur Einführung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, zur Einrichtung eines wallonischen Kyoto-Fonds und über die Flexibilitätsmechanismen des Protokolls von Kyoto erwähnten Treibhausgase ausstossenden Anlagen und Tätigkeiten.

  2. 3 - In Artikel 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung zur Aufstellung der Liste der in dem Dekret vom 10. November 2004 zur Einführung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, zur Einrichtung eines...

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