6. DEZEMBER 2001 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Bezeichnung der Sozialinspektoren, die mit der Überwachung und der Kontrolle bezüglich der Beachtung der Gesetzgebung im Bereich der Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften beauftragt sind

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 30. April 1999 über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, insbesondere des Artikels 11;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 25. Juni 1998 zur Bezeichnung der Sozialinspektoren, die mit der Überwachung und der Kontrolle bezüglich der Beachtung der Gesetzgebung im Bereich der Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften beauftragt sind;

Auf den gemeinsamen Vorschlag des Ministers der inneren Angelegenheiten und des öffentlichen Dienstes und der Ministerin der Beschäftigung und der Ausbildung;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Die als Beamte beschäftigten Sozialinspektoren der Direktion der Inspektion der Abteilung Beschäftigung und Berufsausbildung der Generaldirektion der Wirtschaft und der Beschäftigung des Ministeriums der Wallonischen Region werden bezeichnet, um die Anwendung des Gesetzes vom 30. April 1999 über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und seiner Durchführungserlasse zu überwachen.

  1. 2 - Die in Artikel 1 erwähnten Bediensteten legen den Eid ab vor dem Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der öffentliche Dienst und die Verwaltung gehören, und erhalten Beweisstücke für ihre Funktion, deren Muster vom Minister auf Vorschlag des Generalsekretärs des Ministeriums der Wallonischen Region festgelegt wird.

  2. 3 - Die in Artikel 1 erwähnten Bediensteten üben diese Überwachung gemäss dem Gesetz vom...

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