10. FEBRUAR 2000 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Exekutive vom 5. Juni 1991 zur Festlegung des Sonderlastenheftes für die Beförderung der Schüler, die die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten oder bezuschussten Lehranstalten besuchen

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Auf Grund des Gesetzes vom 26. April 1962 ¸ber die Befˆrderung der Sch¸ler der Unterrichtseinrichtungen, abge‰ndert durch den Kˆniglichen Erlass Nr. 468 vom 9. Oktober 1986;

Auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1970 ¸ber das Sonderschulwesen und des integrierte Schulwesen, insbesondere des Artikels 20;

Auf Grund des Gesetzes vom 15. Juli 1983 zur Einrichtung eines Nationalen Sch¸lerbefˆrderungsdienstes, abge‰ndert durch den Kˆniglichen Erlass Nr. 468 vom 9. Oktober 1986;

Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dezember 1993 ¸ber ˆffentliche Auftr‰ge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsauftr‰ge;

Auf Grund des Dekretes vom 31. August 1998 ¸ber den Auftrag an die Schultr‰ger und das Schulpersonal sowie ¸ber die allgemeinen p‰dagogischen und organisatorischen Bestimmungen f¸r die Regelschulen, insbesondere Artikel 24;

Auf Grund des Kˆniglichen Erlasses vom 23. Februar 1960 ¸ber die Unterst¸tzung des Staates bei den Befˆrderungskosten der Sch¸ler, die seine eigenen Vor-, Primar- und Sekundarschulen der Unter- und Oberstufe besuchen;

Auf Grund des Kˆniglichen Erlasses vom 28. Juni 1962 ¸ber die Befˆrderungsgenehmigungen der Sch¸ler der Unterrichtseinrichtungen;

Auf Grund des Kˆniglichen Erlasses vom 15. M‰rz 1968 zur allgemeinen Regelung der technischen Bedingungen, denen die Kraftfahrzeuge und ihre Anh‰nger gen¸gen m¸ssen, wie er abge‰ndert wurde;

Aufgrund des Kˆniglichen Erlasses vom 7. Februar 1974 zur Bestimmung der Art und Weise, wie die Kosten f¸r die Befˆrderung der Sch¸ler des Sonderschulwesens vom Staat ¸bernommen werden;

Auf Grund des Kˆniglichen Erlasses vom 30. M‰rz 1976 ¸ber das Begleitpersonal in den Bussen, die Eigentum des Staates sind oder die ihm vertraglich durch eine nat¸liche oder eine juristische Person zur Verf¸gung gestellt wurden und die zum Einsammeln der Sch¸ler bestimmt sind, mit Ausnahme der Sch¸ler des Sonderschulwesens;

Auf Grund des Erlasses der Exekutive vom 5. Juni 1991 zur Festlegung des Sonderlastenheftes f¸r die Befˆrderung der Sch¸ler, die die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten oder bezuschussten Lehranstalten besuchen, abge‰ndert durch den Erlass der Regierung vom 15. Juni 1999;

Auf Grund des Kˆniglichen Erlasses vom 26. September 1996 zur Festlegung der allgemeinen Regeln f¸r die Ausf¸hrung von ˆffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsauftr‰gen und der Konzession vom ˆffentlichen Arbeiten;

Auf Grund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 25. Januar 2000;

Auf Grund des Einverst‰ndnisses des Minister-Pr‰sidenten, zust‰ndig f¸r den Haushalt, vom 8 Februar 2000;

Auf Grund der koordinierten Gesetze ¸ber den Staatsrat vom 12. Januar 1973, insbesondere...

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