1. FEBRUAR 2007 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. April 2006 zur Bezeichnung eines Sonderkommissars bei der Wohnungsbaugesellschaft öffentlichen Dienstes 'Le Confort mosan, SC', in Oupeye

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 ¸ber institutionelle Reformen, abge‰ndert durch die Sondergesetze vom 8. August 1988 und vom 16. Juli 1993;

Aufgrund des Dekrets vom 29. Oktober 1998 zur Einf¸hrung des Wallonischen Wohngesetzbuches, insbesondere des Artikels 174 des besagten Gesetzbuches;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. Oktober 2005 zur Festlegung der Verteilung der Zust‰ndigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 16. September 2004 und durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 15. April 2005 abge‰nderten Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. August 2004 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund der Artikel 55 bis 58 des Kˆniglichen Erlasses vom 17. Juli 1991 zur Koordinierung der Gesetze ¸ber die Staatsbuchf¸hrung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Juli 1997 bez¸glich der Verwaltungs- und Haushaltskontrolle;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 1. Juni 2006 zur Festsetzung der Modalit‰ten f¸r die Arbeitsweise des Begleit- und Uberwachungsausschusses der Sonderkommissare der Regierung, der in Anwendung von Art. 174bis des Wallonischen Wohngesetzbuches eingerichtet wird;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. April 2006 zur Bezeichnung eines Sonderkommissars bei der Wohnungsbaugesellschaft ˆffentlichen Dienstes "Le Confort mosan, SC", in Oupeye;

Aufgrund des am 26. Januar 2007 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 1. Februar 2007 gegebenen Einverst‰ndnisses des Ministers des Haushalts;

In Erw‰gung der Tatsache, dass im Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. April 2006 zur Bezeichnung eines Sonderkommissars bei der Wohnungsbaugesellschaft ˆffentlichen Dienstes "Le Confort mosan, SC", in Oupeye vorgesehen wird, dass der Auftrag des Sonderkommissars eine urspr¸ngliche Dauer von sechs Monaten hat, die erneuert werden kann;

Unter Ber¸cksichtigung des Gesellschaftszwecks und der Aufgaben der Wohnungsbaugesellschaft ˆffentlichen Dienstes "Le Confort mosan, SC";

Unter Ber¸cksichtigung des am 22. Januar 2007 abgegebenen Berichts des Sonderkommissars...

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