21. FEBRUAR 2010 - Sondergesetz zur Anpassung verschiedener Bestimmungen an die Bezeichnung 'Verfassungsgerichtshof' - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Sondergesetzes vom 21. Februar 2010 zur Anpassung verschiedener Bestimmungen an die Bezeichnung "Verfassungsgerichtshof".

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST

KANZLEI DES PREMIERMINISTERS

21. FEBRUAR 2010 - Sondergesetz zur Anpassung verschiedener Bestimmungen an die Bezeichnung "Verfassungsgerichtshof"

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Sondergesetz regelt eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

KAPITEL 2 - Abänderungen des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen

Art. 2 - In Artikel 6 § 1 römisch VIII Absatz 1 Nr. 5 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, ersetzt durch das Gesetz vom 13. Juli 2001, wird das Wort "Schiedshof" jeweils durch das Wort "Verfassungsgerichtshof" und das Wort "Schiedshofs" durch das Wort "Verfassungsgerichtshofs" ersetzt.

Art. 3 - In Artikel 16ter desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 13. Juli 2001, wird das Wort "Schiedshof" durch das Wort "Verfassungsgerichtshof" ersetzt.

Art. 4 - In Artikel 24bis § 2 Nr. 8 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 16. Juli 1993, wird das Wort "Schiedshof" durch das Wort "Verfassungsgerichtshof" ersetzt.

Artikel 1. In Artikel 92bis § 5 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 8. August 1988, wird das Wort "Schiedshofs" jeweils...

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