25. OKTOBER 2013 - Ministerialerlaß, durch den der Gesellschaft 'ProFish Technology SA' zeitweilig erlaubt wird, den Silberaal durch eine wissenschaftliche Methode in der Maas zwischen der französischen und holländischen Grenze zu fangen

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe,

Aufgrund des Gesetzes vom 1. Juli 1954 über die Flussfischerei, Artikel 14;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 11. März 1993 zur Ausführung des Gesetzes vom 1. Juli 1954 über die Flussfischerei, insbesondere der Artikel 6 bis 8, 12, 50, 54 und 55;

In Erwägung des am 26. September 2013 von Frau Delphine Goffaux, Projektleiterin der Gesellschaft "ProFish Technology SA", eingereichten Antrags, durch den sie die Erlaubnis für einen punktuellen Einsatz von Versuchsfischereigeräten zum Fang der Silberaale in der Maas zwischen der französischen und holländischen Grenze im Rahmen eines Programms zum Schutze der Fischbestände auf Höhe des Wasserkraftwerks von Hun ersucht.

In Erwägung des günstigen Gutachtens des Fischereidienstes der Abteilung Natur und Forstwesen der operativen Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt des Öffentlichen Dienstes der Wallonie;

In Erwägung der Notwendigkeit, von gewissen Bestimmungen des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 11. März 1993 zur Ausführung des Gesetzes vom 1. Juli 1954 über die Flussfischerei abzuweichen, um die Durchführung des vorerwähnten Versuchsprogramms zu ermöglichen,

Beschließt :

Artikel 1 - Frau Delphine Goffaux, Projektleiterin der Gesellschaft "ProFish Technology SA", sowie ihren Mitarbeitern wird erlaubt, im Rahmen eines Programms zum Schutze der Fischbestände auf Höhe des Wasserkraftwerks von Hun an mehreren Standorten der Hohen und Niederen Maas einige reusenartige Netze ins Wasser zu lassen, die eigens für den Fang von Aalen...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT