Raumordnung - Sektorenplan Durch Erlass der Wallonischen Regierung vom 18. September 2003 verabschiedet die Regierung den Entwurf zur Anderung des Sektorenplans Namur gemäss dem beigefügten Plan, der

Raumordnung - Sektorenplan

Durch Erlass der Wallonischen Regierung vom 18. September 2003 verabschiedet die Regierung den Entwurf zur Anderung des Sektorenplans Namur gemäss dem beigefügten Plan, der die Eintragung eines industriellen Gewerbegebiets auf dem Gebiet der Gemeinde Namur (Malonne) in Erweiterung des bestehenden Gebiets (Karte 47/7) enthält.

Die nachstehende Zusatzvorschrift (gekennzeichnet *R 1.2) ist hinsichtlich der Zweckbestimmung des Gebiets anwendbar:

Lediglich diejenigen Betriebe, deren Rohstoffe oder Fertigprodukte über die Wasserstrassen befördert werden, und die Betriebe, die Hilfstätigkeiten zugunsten der erstgenannten ausführen, sind in dem "*R1.2" gekennzeichneten industriellen Gewerbegebiet zugelassen

.

Jedem Genehmigungsantrag bezüglich der Erschliessung des Gebiets fügt der Antragsteller ein vom Betreiber erstelltes Sonderlastenheft bei, durch das er sich selbst und den anderen Erwerbern bzw. Benutzern von Parzellen insbesondere folgende Vorschriften auferlegt:

- Eine städtebauliche Charta zur Regelung jeglicher im Gebiet vorgenommenen Handlung und Baumassnahme, zur Bestimmung der Bauvorschriften (maximale Höhen, Bauprofile, zu gebrauchende Materialien,...) und der Vorschriften zur Gestaltung der Umgebung und der Zugangswege, damit die Einheitlichkeit und Qualität der Gestaltung des Gebiets gewährleistet wird;

- Ein für alle Benutzer gültiges internes Verkehrsschema innerhalb des Gebiets;

- Die Modalitäten zur umweltfreundlichen Erhaltung der Abstandsbereiche und Böschungen innerhalb des Gebiets;

- Einen Plan zur progressiven Belegung des Gebiets Sektor pro Sektor.

Jedem Antrag auf eine Städtebau- oder Globalgenehmigung fügt der Betrieb, der sich in diesem Gebiet niederlassen möchte und dort mehr als fünfzig Personen beschäftigen könnte, folgende Unterlagen bei:

  1. die Ubersicht des Personentransports, einschliesslich des Transports des betriebseigenen Personals, und das Verzeichnis...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT