Bekanntmachung vorgeschrieben durch Artikel 74 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 In seinen Urteilen vom 30. November 2007 in Sachen der Staatsanwaltschaft gegen Wim Coppens beziehungsweise der St

Bekanntmachung vorgeschrieben durch Artikel 74 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989

In seinen Urteilen vom 30. November 2007 in Sachen der Staatsanwaltschaft gegen Wim Coppens beziehungsweise der Staatsanwaltschaft gegen Rik Van Isterdael, deren Ausfertigungen am 8. Januar 2008 in der Kanzlei des Hofes eingegangen sind, hat das Korrektionalgericht Dendermonde folgende pr‰judizielle Fragen gestellt:

  1. ´ Verstossen Artikel 44 des Dekrets vom 27. M‰rz 1991 bez¸glich der Sportaus¸bung unter Beachtung der gesundheitlichen Anforderungen, Artikel 43 Nr. 3 des Dekrets vom 27. M‰rz 1991 bez¸glich der Sportaus¸bung unter Beachtung der gesundheitlichen Anforderungen und Artikel 21 ß 2 Nr. 2 des Dekrets vom 27. M‰rz 1991 bez¸glich der Sportaus¸bung unter Beachtung der gesundheitlichen Anforderungen - in der nach der Ab‰nderung durch Artikel 14 des Dekrets vom 19. M‰rz 2004 geltenden Fassung - in Verbindung miteinander gegen die Artikel 12 Absatz 2 und 14 der koordinierten Verfassung, an sich oder in Verbindung mit Artikel 7 der Europ‰ischen Menschenrechtskonvention und Artikel 15 des Internationalen Paktes ¸ber b¸rgerliche und politische Rechte,

    indem einerseits Artikel 21 ß 2 Nr. 2 in Verbindung mit Artikel 43 Nr. 3 des vorerw‰hnten Dekrets den Besitz - ohne rechtm‰ssigen Grund - von Substanzen und Mitteln im Sinne von Artikel 2 Nr. 6 unter Strafe stellt, ' unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Februar 1921 Gesetz ¸ber den Handel mit Giftstoffen, Schlafmitteln, Bet‰ubungsmitteln, psychotropen Stoffen, Desinfektions- oder antiseptischen Mitteln und mit Stoffen, die zur unerlaubten Herstellung von Bet‰ubungsmitteln und psychotropen Stoffen verwendet werden kˆnnen ',

    w‰hrend andererseits hingegen aus Artikel 44 des vorerw‰hnten Dekrets - in diesem Sinne ausgelegt - hervorgehen w¸rde, dass in dem Fall, wo die Dopingpraxis, welche darin besteht, w‰hrend oder bei der Vorbereitung einer Sportveranstaltung Substanzen und Mittel im Sinne von Artikel 2 Nr. 6 des Dekrets in Besitz zu haben, auf welche sich Artikel 21 ß 2 Nr. 2 des Dopingdekrets bezieht und welche von einem Sportler anl‰sslich seiner Vorbereitung auf eine Sportveranstaltung oder seiner...

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