15. MÄRZ 2007 - Erlass der Wallonischen Regierung, durch den beschlossen wird, dass der Sektorenplan Verviers-Eupen, Lüttich und Huy-Waremme einer Revision zu unterziehen ist, und durch den der Vorentwurf zur Revision des Sektorenplans Verviers-Eupen, Lüttich und Huy-Waremme zwecks der Eintragung einer Leitung, eines Reserveumkreises, eines Schutzumkreises, zweier Gebiete für öffentliche Dienststellen und gemeinschaftliche Anlagen und der Zweckentfremdung von Wohngebieten mit ländlichem Charakter, durch die neue Flüssigerdgasleitungen nach der RTR-Trasse Raeren (Eynatten) - Oupeye (Haccourt) - Opwijk - Zeebrugge auf dem Gebiet der Gemeinden Raeren, Lontzen, Welkenraedt, Plombières, Dalhem, Visé, Oupeye, Juprelle, Bassenge und Waremme verlegt werden können, angenommen wird (Karten 34/5 S, 34/6 S, 34/7 S, 34/8 S, 41/3 N, 42/4 N, 43/1 N und 43/2 N). - Erratum

Der oben erwähnte, im Belgischen Staatsblatt vom 26. April 2007 auf Seite 22200 veröffentlichte Erlass der Wallonischen Regierung muss durch folgenden Text ersetzt werden:

MINISTERIUM DER WALLONISCHEN REGION

15. MÄRZ 2007 - Erlass der Wallonischen Regierung, durch den beschlossen wird, dass der Sektorenplan Verviers-Eupen, Lüttich und Huy-Waremme einer Revision zu unterziehen ist, und durch den der Vorentwurf zur Revision des Sektorenplans Verviers-Eupen, Lüttich und Huy-Waremme zwecks der Eintragung eines Reserveumkreises für Leitungen und eines Schutzumkreises zwecks der Verlegung neuer Flüssigerdgasleitungen nach der RTR-Trasse Raeren (Eynatten) - Oupeye (Haccourt) - Opwijk - Zeebrugge auf dem Gebiet der Gemeinden Raeren, Lontzen, Welkenraedt, Plombières, Dalhem, Visé, Oupeye, Juprelle, Bassenge und Waremme angenommen wird (Karten 34/5 S, 34/6 S, 34/7 S, 34/8 S, 41/3 N, 42/4 N, 43/1 N und 43/2 N)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe, insbesondere der Artikel 22, 23, 40 und 41 bis 46;

Aufgrund der Königlichen Erlasse vom 23. Januar 1979 und vom 20. November 1981 und des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 26. November 1987 zur Erstellung der Sektorenpläne Verviers-Eupen, Huy-Waremme und Lüttich;

In Erwägung des von FLUXYS im März 2006 eingereichten Antrags, der darin besteht, die Leitung "Réseau de Transport - Renforcement" (RTR) - 1 Raeren (Eynatten) - Oupeye (Haccourt) - Opwijk zu verdoppeln, indem eine neue, für den Transport von Flüssig-Starkerdgas bestimmte Leitung RTR-2 von einem Nenndurchmesser von 1 200 mm und einer Länge von 41 Kilometern in der Wallonischen Region installiert wird;

In Erwägung des Umfangs der Erdgasreserven der Russischen Föderation;

In der Erwägung, dass es mehr als wahrscheinlich ist, dass der Bedarf des Vereinigtes Königreichs an russischem Gas steigen wird;

In der Erwägung, dass die Osttrasse (Eynatten)-Nord-West (Zeebrugge) eine Achse bildet, die zu einem derartigen Transit beiträgt;

In Erwägung der erstrangigen Rolle von Hub Zeebrugge in Sachen kurzfristige internationale Erdgasmärkte;

In der Erwägung, dass die beiden Eintrittsstellen in Eynatten über den Anschluss an die Leitungen TENP von Ruhrgas und WEDAL von Wingas strategische Verknüpfungsstellen an die russischen Erdgasquellen darstellen;

In der Erwägung, dass diese Achse andere Arten von Transitverkehr ermöglicht, insbesondere durch die Verbindungsleitungen an das niederländische Netz von Gastransport Services via die strategische Verknüpfung von Zelzate;

In der Erwägung, dass die Verstärkung einer derartigen Achse zur Flüssig-Erdgasversorgung dazu beiträgt, die Mittelstellung Belgiens in diesem Bereich zu stärken;

In der Erwägung, dass laut einer Modellbildung der Elektrizitäts- und Gasregulierungskommission der belgische Bedarf an Erdgas bis zum Jahr 2014 durchschnittlich bis zu 3% pro Jahr steigen wird;

In der Erwägung, dass laut dieser Voraussagen die verhältnismässige Bedeutung von Eynatten für die Versorgung des belgischen Markts an Flüssig-Erdgas zwischen 2004 und 2014 von 7 auf 17% steigen wird;

In der Erwägung, dass das Gesetz vom 31. Januar 2003 über den progressiven Ausstieg der Kernenergie zwecks industrieller Stromerzeugung wahrscheinlich zu einer Erhöhung des internen Bedarfs an Erdgas zur Stromerzeugung beitragen wird;

In der Erwägung, dass der interne Bedarf an Starkerdgas ebenfalls steigen müsste, insbesondere in Anbetracht des Bestrebens, die Kunden schrittweise von Schwachgas auf Starkgas überwechseln zu lassen;

In der Erwägung, dass die Kapazitäten der RTR-1 (8 bis 10 Milliarden m3 pro Jahr) vollständig von den Transiteuren für den langfristigen Transit gezeichnet wurden und dass die Kapazitäten des RTR-2-Projekts bereits teilweise für den langfristigen Transit Eynatten - Zeebrugge gezeichnet wurden;

In der Erwägung, dass es ausserdem notwendig ist, eine Kapazität in der Grössenordnung von 3 bis 4 Milliarden m3 pro Jahr für die Versorgung des belgischen Markts ab Eynatten zu gewährleisten;

In der Erwägung, dass es notwendig ist, die Leitung ab Opwijk in Richtung Zeebrugge zu verlängern, um den zusätzlichen zukünftigen Kapazitäten nachzukommen;

In der Erwägung, dass mit der vollständigen Verlegung des RTR-2-Leitungsprojekts bis Zeebrugge, die Eingangskapazität in Eynatten etwa 18 Milliarden m3/Jahr erreichen wird, wodurch der Bedarf über das Jahr 2020 hinaus gedeckt sein müsste;

In der Erwägung, dass die vollständige Kapazität des Erdgastransports Ost-Nord-West dadurch verdoppelt würde;

In der Erwägung, dass durch die Verdoppelung der Leitung ermöglicht würde, die Transit- und Versorgungssicherheit zu gewährleisten, indem eine Lösung zu einem vorübergehenden Stillstand wegen Instandhaltungsarbeiten oder wegen einer Betriebsstörung der ersten RTR-1-Leitung geboten wird;

In der Erwägung, dass durch die Verdoppelung der Leitung mehr Flexibilität im Bereich des Transports von Gas verschiedener Beschaffenheit geboten werden kann;

In der Erwägung, dass durch diese Investition die Zunahme der nutzbereiten Lagerung für den Binnenmarkt ermöglicht wird;

In der Erwägung, dass die RTR-1-Leitung nicht nur zum internationalen Gastransport, sondern ebenfalls dazu beiträgt, die Versorgungskapazität des belgischen und wallonischen Markts dank der in Berneau, Zomergem und Wachtebeke durchgeführten Entnahmen zu verstärken;

In Erwägung der zwischen der RTR-1 und dem öffentlichen Versorgungsnetz der ALG, den Leitungen in Richtung Verviers, der Provinz Luxemburg und der Stammleitung SEGEO bestehenden Verbindungsleitungen;

In Erwägung der zwischen der RTR-1 und dem RTR-2-Projekt vorgesehenenVerbindungsleitungen;

In der Erwägung, dass diese Verstärkung dank der breiten Verzweigung unseres Erdgastransportnetzes einen offensichtlichen Vorteil für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit darstellt;

In der Erwägung, dass diese Gesellschaft schon seit dem Monat Juni 2005 ein "Information Memorandum" eingeleitet hat, um das Marktinteresse hinsichtlich der langfristigen Transitkapazitätsreservierung auf der betreffenden Achse zu ermessen;

In der Erwägung, dass die bis heute verbindlichen Zeichnungen ausreichen, um die Investition für die Verlegung einer neuen Leitung zu rechtfertigen;

In Erwägung der Verhandlungen zwischen Fluxys und den Gaslieferanten;

In der Erwägung, dass das RTR-2-Projekt in die am 17. Juli 2006 vom Europäischen Parlament genehmigte Liste der "Trans-European Energy Networks"-Projekte aufgenommen wurde;

In der Erwägung, dass es für die Europäische Union, Belgien und die Wallonische Region von grosser Bedeutung ist, ihr Energieimport-Portfolio zu diversifizieren;

In der Erwägung, dass die Elektrizitäts- und Gasregulierungskommission empfiehlt, Initiativen zu ergreifen, um eine grössere Menge Erdgas über den Osten des Landes hereinzulassen;

In der Erwägung, dass es aufgrund der Empfehlungen der Elektrizitäts- und Gasregulierungskommission angebracht ist, dass eine ausreichende verfügbare Kapazität sowohl für den Transit als auch für den internen Erdgastransport gewährleistet wird;

In der Erwägung, dass die für den belgischen Markt verfügbare Transportkapazität der benutzbaren Eingangskapazität unter Abzug der für den Transit gezeichneten Transportkapazität entspricht;

In der Erwägung, dass es insbesondere angebracht ist, eine ausreichende interne Transportkapazität zurückzubehalten, um den Erdgaslieferanten zu ermöglichen, der Nachfrage nachzukommen;

In der Erwägung, dass es demnach ebenfalls angebracht ist, die gezeichnete Kapazität für den Transit einzuschränken und dass der Transportbetreiber Fluxys mit den Transitcharterern Hilfeleistungsverträge abschliesst;

In der Erwägung, dass Erdgas für jede gelieferte Wärmemenge weniger umweltschädlich ist (SOx-, Nox-Emissionen, Staub,...) und weniger Kohlendioxid freigibt als alle anderen nicht erneuerbaren Energien, ob Heizöl oder Kohle;

In Erwägung des Vorhandenseins der im Jahre 1998 in Betrieb genommenen Ost-Nord-West-Erdgasleitung RTR-1 Eynatten - Zeebrugge;

In der Erwägung, dass die Trasse dieser Leitung in Betracht gezogen wurde, um die Umweltbelästigungen und Verlege- und Betriebsschwierigkeiten höchstmöglich zu reduzieren;

In der Erwägung, dass in dem von der Wallonischen Regierung am 27. Mai 1999 verabschiedeten Entwicklungsplan des regionalen Raums bestimmt wurde, dass neue Gasleitungen so nahe wie möglich an vorhandenen Infrastrukturen anzulegen sind und dass diese Gruppierung in Ubereinstimmung mit den gesetzlichen und Sicherheitsnormen zu erfolgen hat;

In der Erwägung, dass der Standort einer neuen Leitung entlang einer bestehenden Trasse grundsätzlich den besten Standort vom raumordnerischen Standpunkt aus darstellt, um die Belastungen auf den Standort der anderen Funktionen des Gebiets höchstmöglich zu reduzieren;

In der Erwägung, dass ein Standort, der parallel zu dem ersten läuft, ebenfalls die geeigneteste Lösung für den Betreiber ist, insbesondere um die Uberwachung zu erleichtern;

In der Erwägung, dass diese Trasse eine ausreichende Entfernung zwischen den beiden Leitungen einhalten muss, um jegliches Sicherheitsproblem zu vermeiden;

In der Erwägung, dass seit dem Unfall von Ghislenghien alle Massnahmen getroffen werden, um die Sicherheit der Anwohner der Gasleitungen zu verstärken;

In Erwägung der Politik zur Verhütung der im Laufe von Aushubarbeiten verursachten Schäden, insbesondere der Föderalen Informationskontaktstelle Kabel und Leitungen;

In Erwägung der von Tractebel consulting im Jahre 1995 verfertigten Notiz über die vorherige Bewertung der Auswirkungen des RTR-1-Projekts auf die Umwelt;

In der Erwägung, dass die Trasse durch Gebiete führt, die zur städtebaulichen Entwicklung bestimmt sind, das heisst 700 Meter Wohngebiet mit ländlichem Charakter, 775 Meter industrielles Gewerbegebiet, 1 760 Meter Bauerwartungsgebiet mit industriellem Charakter und 500 Meter Abbaugebiet;

In der Erwägung, dass etwa 70 Gebäude weniger als 50...

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