21. DEZEMBER 2006 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. Januar 2004 zur Festlegung der allgemeinen Regelung der Schalter und zur Ausführung des Artikels 178.1 des Wallonischen Wohngesetzbuches

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Wohngesetzbuches, insbesondere der Artikel 176.2 und 178.1;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. Januar 2004 zur Festlegung der allgemeinen Regelung der Schalter und zur Ausführung des Artikels 178.1 des Wallonischen Wohngesetzbuches;

Aufgrund des am 11. Juli 2006 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 13. Juli 2006 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates;

Auf Vorschlag des Ministers des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung,

Beschliesst :

Artikel 1 - In Artikel 3 § 1 9° a, des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. Januar 2004 zur Festlegung der allgemeinen Regelung der Schalter und zur Ausführung des Artikels 178.1 des Wallonischen Wohngesetzbuches wird die Ziffer "hundert" durch die Ziffer "fünfzig" ersetzt.

Art. 2 - Artikel 3 § 1 9° a, desselben Erlasses wird mit der folgenden Bestimmung ergänzt:

"Wenn in einer Provinz nur ein Schalter mit...

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