21. DEZEMBER 2000 - Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Schaffung einer Agentur für europäische Bildungsprogramme in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Auf Grund der Artikel 158 bis 162 des Vertrages vom 25. März 1957 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft gemäss seiner am 2. Oktober 1997 konsolidierten Fassung, bestätigt durch das Gesetz vom 10. August 1998;

Auf Grund des Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom 26. April 1999 über die Durchführung der zweiten Phase des gemeinschaftlichen Aktionsprogrammes in der Berufsbildung "Leonardo da Vinci" (1999/382/EG);

Auf Grund des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 24. Januar 2000 über die Durchführung der zweiten Phase des gemeinschaftlichen Aktionsprogrammes im Bereich der allgemeinen Bildung "Sokrates" (2000/253/EG);

Auf Grund der Aufforderung der Europäischen Kommission vom 8. September 2000 zur Einreichung von Vorschlägen zum Europäischen Jahr der Sprachen 2001 (EAC/66/00);

Auf Grund des Artikels 167 der Verfassung;

Auf Grund des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, insbesondere Artikel 51, abgeändert durch das Gesetz vom 16. Juli 1993;

Auf Grund des Erlasses der Regierung vom 14. Juli 1999 zur Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister, insbesondere Artikel 3;

Auf Grund des Erlasses der Regierung vom 14. Juli 1999 zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister, insbesondere Artikel 4;

Auf Grund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 12. Dezember 2000;

Auf Grund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, insbesondere Artikel 3, § 1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Auf Grund der Dringlichkeit;

In Erwägung der Tatsache, dass es ohne zeitliche Verzögerung der Schaffung einer Agentur für Europäische Bildungsprogramme in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bedarf, um frist und sachgerecht europäische Fördermassnahmen aus der zweiten Phase der Aktionsprogramme Leonardo da Vinci und Sokrates in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorzubereiten und durchzuführen, einschliesslich der Betreuung der Projekte der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Umsetzung des Europäischen Jahres der Sprachen 2001;

Auf Vorschlag des Ministers für Unterricht und Ausbildung, Kultur und Tourismus;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - § 1 In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird eine "Agentur für Europäische Bildungsprogramme", im Folgenden "Agentur" genannt, eingesetzt.

Die Aufgabe der...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT