30. JUNI 2005 - Erlass der Wallonischen Regierung, durch den Artikel 15 des Dekrets vom 1. April 2004 über die Reinigung der verschmutzten Böden und über die zu sanierenden Gewerbebetriebsgelände in Kraft tritt

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe, insbesondere des Artikels 182;

Aufgrund des Dekrets vom 1. April 2004 über die Reinigung der verschmutzten Böden und über die zu sanierenden Gewerbebetriebsgelände, insbesondere der Artikel 15 und 31;

Aufgrund des Programmdekrets vom 3. Februar 2005 zur Ankurbelung der Wirtschaft und zur administrativen Vereinfachung, insbesondere des Artikels 104;

Aufgrund des Gutachtens des Regionalausschusses für Raumordnung, das in Anwendung von Artikel 4, Absatz 1, 3° des Gesetzbuches als günstig gilt;

Aufgrund des am 22. Juni 2005 abgegebenen Gutachtens des Staatsrats;

Auf Vorschlag des Ministers des Wohnungswesens, des Transportwesens und der räumlichen Entwicklung;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Der Artikel 15 des Dekrets vom 1. April 2004 über die Reinigung der verschmutzten Böden und über die zu sanierenden Gewerbebetriebsgelände, der durch das Programmdekret vom 3. Februar 2005 ersetzt worden...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT