26. APRIL 2012 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Verteilung der Provinzialratsmitglieder auf die Wahldistrikte

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 13. Juli 2001 zur Übertragung verschiedener Befugnisse auf die Regionen und Gemeinschaften, insbesondere des Artikels 4;

Aufgrund des Dekrets vom 27. Mai 2004 zur Bestätigung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. April 2004 zur Kodifizierung der Gesetzgebung betreffend die lokalen Behörden;

Aufgrund des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung, insbesondere Artikel L2212-6, Absatz 2;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. April 2012 zur Festlegung der Bevölkerungszahlen pro Provinz und Gemeinde am 1. Januar 2012;

Auf Vorschlag des Ministers für lokale Behörden und Städte;

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Die Verteilung der Provinzialratsmitglieder auf die Wahldistrikte wird gemäss den vorliegendem Erlass beigefügten Tabellen festgelegt.

  1. 2 - Der Erlass der Wallonischen Regierung vom 13. Oktober 2005 zur Verteilung der Provinzialratsmitglieder auf die Wahldistrikte wird aufgehoben.

  2. 3 - Der vorliegende Erlass tritt bei der nächsten vollständigen Erneuerung der Provinzialräte in Kraft.

  3. 4 - Der Minister für lokale Behörden und Städte wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

    Namur, den 26. April 2012

    Der Minister-Präsident

  4. DEMOTTE

    Der Minister für lokale Behörden und Städte

  5. FURLAN

    Anlage

    Wahldistrikte Anzahl Ratsmitglieder PROVINZ WALLONISCH-BRABANTNivelles 16Wavre 21GESAMT 37 PROVINZ HENNEGAU Verwaltungsbezirk AthAth 4 Verwaltungsbezirk CharleroiCharleroi 9Châtelet 4Fontaine-l'Evêque 5 Verwaltungsbezirk MonsMons 4Boussu 7 Verwaltungsbezirk SoigniesSoignies 4La Louvière 4 Verwaltungsbezirk ThuinThuin 6 Verwaltungsbezirk...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT