26. APRIL 2012 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung der Anzahl zu wählender Provinzialratsmitglieder pro Provinz aufgrund der am 1. Januar 2012 festgelegten Bevölkerungszahlen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 13. Juli 2001 zur Übertragung verschiedener Befugnisse auf die Regionen und Gemeinschaften, insbesondere des Artikels 4;

Aufgrund des Dekrets vom 27. Mai 2004 zur Bestätigung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. April 2004 zur Kodifizierung der Gesetzgebung betreffend die lokalen Behörden;

Aufgrund des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung, insbesondere Artikel L2212-5;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. April 2012 zur Festlegung der Bevölkerungszahlen pro Provinz und Gemeinde am 1. Januar 2012;

Auf Vorschlag des Ministers für lokale Behörden und Städte,

Nach Beratung,

Beschliesst :

Artikel 1 - Die Anzahl zu wählender Provinzialratsmitglieder pro Provinz wird gemäss der vorliegendem Erlass beigefügten Tabelle festgelegt.

  1. 2 - Der vorliegende Erlass tritt bei der nächsten vollständigen Erneuerung der Provinzialräte in Kraft.

  2. 3 - Der Minister für lokale Behörden und Städte wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

    Namur, den 26. April 2012

    Der Minister-Präsident

  3. DEMOTTE

    Der Minister für lokale Behörden und Städte

  4. FURLAN

    Anlage

    ProvinzenBevölkerungszahlen Ratsmitglieder der Provinz am 1. Januar 2012Anzahl zu wählender je...

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