25. AUGUST 2011 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. Juni 2004 zur Festlegung der Programmierungsnormen zur Bezuschussung der Infrastrukturvorhaben von Aufnahmestrukturen für Senioren

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur, Artikel 7;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt vom 16. Mai 2011;

Aufgrund des günstigen Gutachtens des Finanzinspektors vom 13. Mai 2011;

Aufgrund des Gutachtens Nummer 49.827/3 des Staatsrates, das am 5. Juli 2011 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 abgegeben wurde;

Auf Vorschlag des für Gesundheit zuständigen Ministers,

Beschliesst :

Artikel 1 - Die Uberschrift des Erlasses der Regierung vom 15. Juni 2004 zur Festlegung der Programmierungsnormen zur Bezuschussung der Infrastrukturvorhaben von Aufnahmestrukturen für Senioren wird durch folgende Uberschrift ersetzt:

Erlass der Regierung bezüglich der Bezuschussung der Infrastrukturvorhaben von Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren und von psychiatrischen Pflegewohnheimen".

Art. 2 - Artikel 1 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt:

"Artikel 1 - Vorliegender Erlass regelt in Ausführung von Artikel 7 des Dekretes vom 18. März 2002 zur Infrastruktur die Bezuschussungsregeln für die Infrastrukturvorhaben von Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren und von psychiatrischen Pflegewohnheimen, so wie sie in Artikel 2 § 1, Punkt 1, 2 und 6, und in § 2 des Dekretes vom 4. Juni 2007 über die Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren und über die psychiatrischen Pflegewohnheime definiert sind".

Art. 3 - Artikel 2 Punkt 2 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt:

  1. Platz: Wohnort für eine Person in einem Altenwohnheim und Alten- und Pflegewohnheim oder in einem psychiatrischen Pflegewohnheim;".

Art. 4 - Artikel 2, Punkt...

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