25. APRIL 2013 - Ministerialerlass zur Ubertragung von Mitteln zwischen den programmen 01, 02, 04, 11 und 12 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2013

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Beschäftigung, Ausbildung und Sportwesen,

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten, Natur, Forstwesen und Erbe,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2012 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2013, insbesondere der Artikel 5, 26 und 27;

Aufgrund des am 20. Februar 2013 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungskredite und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 12.04 des Programms 01 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2013 zu übertragen, um im Rahmen der Regien anhand der vom DTIC infolge des Ablaufs der Vereinbarung erstellten Lastenhefte über Haushaltsmittel zu verfügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 74.04 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2013 zu übertragen, um unter Berücksichtigung der am 1. Januar 2013 tatsächlich bestehenden Haushaltsverbindlichkeiten über Ausgabenfeststellungskredite verfügen zu können;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungskredite und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 14.04 des Programms 12 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2013 zu übertragen, um die Bekämpfung des Indischen Springkrauts auf der Ourthe im Rahmen des After-Life Projekts "Otter" einzuplanen,

Beschliessen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungskredite in Höhe von 4.761.000 EUR und Ausgabenfeststellungskredite in Höhe von 5.731.000 EUR vom Programm 04 des Organisationsbereichs 15 auf das Programm 01 desselben Organisationsbereichs übertragen.

Es werden Ausgabenfeststellungskredite in Höhe von 717.000 EUR von den Programmen 11 und 12 des...

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